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Diskussion:Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ehrlich gesagt verstehe ich das Startbild schon auf dem Klexikon nicht. Ich erkenne eigentlich gar nichts, vor allem kaum eine Scheibe und darauf keine Schrift. Ich würde dieses hier nehmen. Ein Gesetz wird aufgeschrieben. Das kann man hie klar erkennen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 11:24, 2. Jun. 2022 (CEST)
Ehrlich gesagt verstehe ich das Startbild schon auf dem Klexikon nicht. Ich erkenne eigentlich gar nichts, vor allem kaum eine Scheibe und darauf keine Schrift. Ich würde dieses hier nehmen. Ein Gesetz wird aufgeschrieben. Das kann man hie klar erkennen. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 11:24, 2. Jun. 2022 (CEST)
: Das ist ein sehr guter Punkt! Vielen Dank. Den übernehme ich gleich noch. Wenn alles passt, kannst du ihn zum Artikel machen. Gruß [[Benutzer:Sophie Elisabeth|Sophie Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Sophie Elisabeth|Diskussion]])

Version vom 2. Juni 2022, 21:34 Uhr

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Grundgesetz 1949.jpg

Ehrlich gesagt verstehe ich das Startbild schon auf dem Klexikon nicht. Ich erkenne eigentlich gar nichts, vor allem kaum eine Scheibe und darauf keine Schrift. Ich würde dieses hier nehmen. Ein Gesetz wird aufgeschrieben. Das kann man hie klar erkennen. Beat Rüst (Diskussion) 11:24, 2. Jun. 2022 (CEST)

Das ist ein sehr guter Punkt! Vielen Dank. Den übernehme ich gleich noch. Wenn alles passt, kannst du ihn zum Artikel machen. Gruß Sophie Elisabeth (Diskussion)