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Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Art 1 GG.jpg|mini|An einem Gebäude des [[Bundestag]]s in [[Berlin]]. Ein Künstler hat auf Glasscheiben einige Artikel des Grundgesetzes geschrieben. Hier sieht man den Anfang des ersten Artikels: „Die Würde des [[Mensch]]en ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller [[staat]]lichen [[Gewalt]].“]]
[[Datei:Art 1 GG.jpg|mini|An einem Gebäude des [[Bundestag]]s in [[Berlin]].<br/>Ein Künstler hat auf Glasscheiben einige Artikel des Grundgesetzes geschrieben.<br/>Hier sieht man den Anfang des ersten Artikels<br/> „Die Würde des [[Mensch]]en ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller [[staat]]lichen [[Gewalt]].“]]


Das Grundgesetz ist die [[Verfassung]] der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]. In diesem [[Text]] stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten. Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche [[Staat]] funktionieren soll. Auch in manchen anderen [[Länder]]n nennt man die Verfassung „Grundgesetz“, zum Beispiel in den [[Niederlande]]n und in [[Dänemark]].
Das Grundgesetz ist die [[Verfassung]] der [[Deutschland|Bundes-Republik Deutschland]].
<br/>In diesem Text stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten.
<br/>Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche [[Staat]] funktionieren soll.


Das deutsche Grundgesetz war nicht die erste deutsche Verfassung. Obwohl der deutsche Staat älter ist, gibt es das Grundgesetz erst seit dem Jahr 1949. Man hat es inzwischen öfter geändert. Für viele Deutsche ist das Grundgesetz ein wichtiges [[Symbol]], auf das sie stolz sind.
Schon vor dem Grund-Gesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten. <br/>Der [[Deutscher Bund|Deutsche Bund]] hatte [[Gesetz]]e für alle deutschen Staaten, die man einhalten musste.


== Was gab es vor dem deutschen Grundgesetz? ==
Der deutsche Staat, wie es ihn heute gibt, fing im Jahr 1867 an.
[[Datei:KAS-Weimarer Koalition-Bild-15732-1.jpg|mini|Politiker arbeiten meist in [[Partei]]en zusammen. Vor allem drei Parteien waren für die [[Weimarer Republik]] und die Weimarer Verfassung: die [[Sozialdemokratie|Sozialdemokraten]], die katholische Partei und die [[Liberalismus|Liberalen]]. Dieses [[Plakat|Poster]] von damals erinnert an den [[Philosophie|Philosophen]] [[Immanuel Kant]]. Er sagte, dass ein Staat eine [[Republik]] sein soll.]]
<br/>Er hieß Nord-Deutscher Bund und hatte eine Bundes-Verfassung.
<br/>Vier Jahre später nannte man den Staat um in „Deutsches Reich“, und die Verfassung hieß seitdem Reichs-Verfassung.


Schon vor dem Grundgesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten. Der [[Deutscher Bund|Deutsche Bund]] war zwar kein Staat, sondern ein [[Verein]] von Staaten. Aber auch der Deutsche Bund hatte [[Gesetz]]e für alle deutschen Staaten, die man einhalten musste.
Diese Verfassung galt bis zum Jahr 1918.
<br/>Sie war ein eher kurzer Text.
<br/>Man beschrieb darin vor allem, wie der Staat funktionieren sollte, also was die [[Organ]]e des Staates waren und was sie tun durften.
<br/>Es gab einen [[Kaiser]], der einen Kanzler ernannte, den Chef der [[Regierung]].
<br/>Das [[Parlament]] hieß [[Reichstag|Reichs-Tag]] und wurden von deutschen [[Mann|Männern]] gewählt.
<br/>Die deutschen Staaten wie [[Preußen]] und [[Bayern]] schickten Vertreter in den [[Bundesrat|Bundes-Rat]].
<br/>Reichstag und Bundesrat gemeinsam beschlossen die Gesetze.


Der deutsche Staat, wie es ihn heute gibt, fing im Jahr 1867 an. Er hieß Norddeutscher Bund und hatte eine Bundesverfassung. Vier Jahre später nannte man den Staat um in „Deutsches Reich“, und die Verfassung hieß seitdem Reichsverfassung. Ausgedacht hatte sie sich vor allem der [[Politiker]] [[Otto von Bismarck]]. Man nennt sie deshalb auch die Bismarcksche Reichsverfassung.
Im Jahr 1918 kam es zu einer [[Revolution]] in Deutschland.
<br/>Im August 1919 erhielt das Land eine neue Verfassung, die „Weimarer Reichsverfassung“.
<br/>Kaiser, [[König]]e und andere Fürsten gab es nicht mehr.
<br/>Seitdem hatte nur noch das Volk etwas zu bestimmen, das nennt man [[Demokratie]].
<br/>Die Regierung von [[Adolf Hitler]] schaffte die Demokratie allerdings wieder ab.


Diese Verfassung galt bis zum Jahr 1918. Sie war ein eher kurzer Text. Man beschrieb darin vor allem, wie der Staat funktionieren sollte, also was die [[Organ]]e des Staates waren und was sie tun durften. Es gab einen [[Kaiser]], der einen Kanzler ernannte, den Chef der [[Regierung]]. Das [[Parlament]] hieß [[Reichstag]] und wurden von den deutschen [[Mann|Männern]] gewählt. Die deutschen Staaten wie [[Preußen]] und [[Bayern]] schickten Vertreter in den [[Bundesrat]]. Reichstag und Bundesrat gemeinsam beschlossen die Gesetze.
Hitler regierte bis zum Jahr 1945.
<br/>Damals endete auch der [[Zweiter Weltkrieg|Zweite Weltkrieg]].
<br/>Die Deutschen wollten einen Neuanfang machen, auch bei der Verfassung.
<br/>Im [[Osten]] Deutschlands entstand die [[Deutsche Demokratische Republik]].
<br/>Die Deutschen dort durften nicht frei über ihre Verfassung bestimmen.


Im Jahr 1918 kam es zu einer [[Novemberrevolution]] in Deutschland. Im August 1919 erhielt das Land eine neue Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung. Kaiser, [[König]]e und andere Fürsten gab es nicht mehr. Seitdem hatte nur noch das [[Volk]] etwas zu bestimmen, das nennt man [[Demokratie]]. Die Verfassung war deutlich länger als vorher und sagte auch, welche Grundrechte die Deutschen hatten. Die Regierung von [[Adolf Hitler]] schaffte die Grundrechte und die Demokratie allerdings wieder ab.
Die [[Himmelsrichtung|westlich]]en [[Bundesland|Bundes-Länder]] hatten frei gewählte Parlamente.
<br/>Diese Parlamente wählten eine Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland beschließen sollte.
<br/>Die Versammlung hieß Parlamentarischer Rat und traf sich in [[Bonn]].


== Wie kam es zum Grundgesetz? ==
66 Männer und vier [[Frau]]en waren Mitglied im Parlamentarischen Rat.
[[Datei:Stamp Germany 1998 MiNr1986 Parlamentarischer Rat.jpg|mini|Eine deutsche [[Briefmarke]]: Sie erinnert an den Parlamentarischen Rat.]]
<br/>Am 23. Mai 1949 wurde die neue Verfassung verkündet.
Hitler regierte bis zum Jahr 1945. Damals endete auch der [[Zweiter Weltkrieg|Zweite Weltkrieg]]. Die Deutschen wollten einen Neuanfang machen, auch bei der Verfassung. Im [[Osten]] Deutschlands entstand die [[Deutsche Demokratische Republik]]. Die Deutschen dort durften nicht frei über ihre Verfassung bestimmen.
<br/>Die Verfassung hieß „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.


Im [[Westen]] hingegen entstand erneut eine Demokratie. Die [[Himmelsrichtung|westlich]]en [[Bundesland|Bundesländer]] hatten frei gewählte Parlamente. Diese Parlamente wählten eine Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland beschließen sollte. Die Versammlung hieß Parlamentarischer Rat und traf sich in [[Bonn]] in [[Nordrhein-Westfalen]].
Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grundrechte.
<br/>Artikel 1 spricht von der Menschenwürde, die der Staat achten und schützen muss.
<br/>Ein Mensch hat deshalb [[Menschenrechte|Grund-Rechte]]
<br/>Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf.
<br/>Andere Rechte haben nur deutsche Bürger, zum Beispiel, dass sie die Mitglieder des [[Bundestag|Bundes-Tages]] wählen dürfen.


66 Männer und vier [[Frau]]en waren Mitglied im Parlamentarischen Rat. Über neun [[Monat]]e lang berieten sie über die Verfassung. Dann war die große Mehrheit sich einig. Der Vorsitzende [[Konrad Adenauer]] verkündete am 23. Mai 1949 die neue Verfassung. Einen Tag später trat sie in [[Kraft]].
Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten.
<br/>Ganz am Anfang steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor [[Gott]] und den [[Mensch]]en.
<br/>Ein Abschnitt beschreibt zum Beispiel die Regeln über das [[Staatsoberhaupt]], den [[Bundespräsident]]en.
<br/>Die Deutschen sind für die Einheit [[Europa]]s und den Frieden der [[Erde|Welt]].


Die Verfassung heißt aber nicht etwa „deutsche Verfassung“, sondern „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Damals wusste man in Westdeutschland noch nicht, wann auch die Deutschen in Ostdeutschland mitmachen könnten. Man tat so, als sei das Grundgesetz nur für eine kurze Zeit da, bis zur [[Wiedervereinigung]] der beiden Teile Deutschlands. Die Verfassung und der neue Staat sollten also nicht so aussehen, als seien sie für die Dauer gemacht.
Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich.
<br/>Deutschland ist eine [[Republik]] und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert.
<br/>Der Staat ist auch föderal, es gibt also [[Bundesland|Bundes-Länder]], die mitbestimmen dürfen.
<br/>Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.


== Was steht im Grundgesetz? ==
Wenn eine Änderung zum Grundgesetz vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der [[Bundesrat]].
Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten. Ein Abschnitt beschreibt zum Beispiel die Regeln über das [[Staatsoberhaupt]], den [[Bundespräsident]]en. Die Abschnitte bestehen aus Artikeln, also einzelnen Regeln. Die Artikel sind für das gesamte Grundgesetz durchnummeriert. Wenn man das Grundgesetz beschreibt kann, kann man es aber auch anders einteilen.
<br/>Beide müssen der Änderung zustimmen.
 
<br/>Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als 50-mal geändert.
Ein besonderer Teil ist die Präambel. Das ist ein kurzer Text ganz am Anfang. Darin steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor [[Gott]] und den [[Mensch]]en. Die Deutschen sind für die Einheit [[Europa]]s und den [[Frieden]] der [[Erde|Welt]]. Darum hat das deutsche Volk sich diese Verfassung gegeben.
 
Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grundrechte. Artikel 1 spricht von der Menschenwürde, die der Staat achten und schützen muss. Ein Mensch hat deshalb [[Menschenrechte|Grundrechte]]. Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf. Andere Rechte haben nur deutsche Bürger, zum Beispiel, dass sie die Mitglieder des [[Bundestag]]s wählen dürfen.
 
Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich. Deutschland ist eine [[Republik]] und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert. Der Staat ist auch föderal, es gibt also [[Bundesland|Bundesländer]], die mitbestimmen dürfen. Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.
 
Schließlich folgen viele Regeln über die Organe des Staates. Die wichtigsten Organe sind der [[Bundespräsident]], das Parlament, also der Bundestag, und die Bundesregierung mit dem [[Bundeskanzler]]. Am Ende des Grundgesetzes stehen noch viele weitere Regeln. Zum Beispiel heißt es, dass auch die Gesetze weitergelten, die älter als das Grundgesetz sind.
 
== Kann man das Grundgesetz ändern? ==
[[Datei:Unionsfraktion mit Angela Merkel (Tobias Koch).jpg|mini|Im Bundestag: Nur die Mitglieder des Bundestags können das Grundgesetz ändern, zusammen mit dem [[Bundesrat]].]]
Das Grundgesetz soll ein besonderes Gesetz sein. Es ist wichtiger als die normalen Gesetze, und wenn ein Gesetz dem Grundgesetz widerspricht, dann gilt es nicht. Das Grundgesetz kann man zwar ändern. Doch dafür gibt es besonders strenge Regeln, damit das nicht leichtfertig passiert.
 
Wenn eine Änderung vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der [[Bundesrat]]. Beide müssen der Änderung zustimmen, und zwar mit zwei Dritteln der Mitglieder, also deutlich mehr als die Hälfte. Das ist eine viel höhere Hürde als bei normalen Gesetzen, für die muss es einfach nur eine Mehrheit geben, also eine Ja-[[Stimme]] mehr als Nein-[[Stimme]]n. Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als 50-mal geändert.
 
Allerdings steht im Grundgesetz ein Artikel, der besagt: Manche Dinge im Grundgesetz dürfen nie geändert werden. Die Grundrechte müssen immer bestehen bleiben. Man darf auch nicht die Bundesländer oder gar die Demokratie abschaffen.
 
Das Grundgesetz muss nicht unbedingt für immer und ewig gelten. Am Ende steht darin, dass die Deutschen sich eine neue Verfassung geben können. Das muss aber eine freie Entscheidung sein.


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Version vom 1. Juni 2022, 23:23 Uhr

An einem Gebäude des Bundestags in Berlin.
Ein Künstler hat auf Glasscheiben einige Artikel des Grundgesetzes geschrieben.
Hier sieht man den Anfang des ersten Artikels
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundes-Republik Deutschland.
In diesem Text stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten.
Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche Staat funktionieren soll.

Schon vor dem Grund-Gesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten.
Der Deutsche Bund hatte Gesetze für alle deutschen Staaten, die man einhalten musste.

Der deutsche Staat, wie es ihn heute gibt, fing im Jahr 1867 an.
Er hieß Nord-Deutscher Bund und hatte eine Bundes-Verfassung.
Vier Jahre später nannte man den Staat um in „Deutsches Reich“, und die Verfassung hieß seitdem Reichs-Verfassung.

Diese Verfassung galt bis zum Jahr 1918.
Sie war ein eher kurzer Text.
Man beschrieb darin vor allem, wie der Staat funktionieren sollte, also was die Organe des Staates waren und was sie tun durften.
Es gab einen Kaiser, der einen Kanzler ernannte, den Chef der Regierung.
Das Parlament hieß Reichs-Tag und wurden von deutschen Männern gewählt.
Die deutschen Staaten wie Preußen und Bayern schickten Vertreter in den Bundes-Rat.
Reichstag und Bundesrat gemeinsam beschlossen die Gesetze.

Im Jahr 1918 kam es zu einer Revolution in Deutschland.
Im August 1919 erhielt das Land eine neue Verfassung, die „Weimarer Reichsverfassung“.
Kaiser, Könige und andere Fürsten gab es nicht mehr.
Seitdem hatte nur noch das Volk etwas zu bestimmen, das nennt man Demokratie.
Die Regierung von Adolf Hitler schaffte die Demokratie allerdings wieder ab.

Hitler regierte bis zum Jahr 1945.
Damals endete auch der Zweite Weltkrieg.
Die Deutschen wollten einen Neuanfang machen, auch bei der Verfassung.
Im Osten Deutschlands entstand die Deutsche Demokratische Republik.
Die Deutschen dort durften nicht frei über ihre Verfassung bestimmen.

Die westlichen Bundes-Länder hatten frei gewählte Parlamente.
Diese Parlamente wählten eine Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland beschließen sollte.
Die Versammlung hieß Parlamentarischer Rat und traf sich in Bonn.

66 Männer und vier Frauen waren Mitglied im Parlamentarischen Rat.
Am 23. Mai 1949 wurde die neue Verfassung verkündet.
Die Verfassung hieß „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.

Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grundrechte.
Artikel 1 spricht von der Menschenwürde, die der Staat achten und schützen muss.
Ein Mensch hat deshalb Grund-Rechte
Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf.
Andere Rechte haben nur deutsche Bürger, zum Beispiel, dass sie die Mitglieder des Bundes-Tages wählen dürfen.

Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten.
Ganz am Anfang steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor Gott und den Menschen.
Ein Abschnitt beschreibt zum Beispiel die Regeln über das Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten.
Die Deutschen sind für die Einheit Europas und den Frieden der Welt.

Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich.
Deutschland ist eine Republik und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert.
Der Staat ist auch föderal, es gibt also Bundes-Länder, die mitbestimmen dürfen.
Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.

Wenn eine Änderung zum Grundgesetz vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der Bundesrat.
Beide müssen der Änderung zustimmen.
Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als 50-mal geändert.



Der Text zu „Grundgesetz“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.