Jetzt mit 1500 Artikeln von Aal bis Zypern in besonders einfacher Sprache.

Grundgesetz

Aus MiniKlexikon - das Kinderlexikon für Leseanfänger
Version vom 1. Juni 2022, 23:23 Uhr von Sophie Elisabeth (Diskussion | Beiträge) (didaktisch reduziert, denke da kann aber noch mehr raus, vllt geh ich morgen noch mal ran)
An einem Gebäude des Bundestags in Berlin.
Ein Künstler hat auf Glasscheiben einige Artikel des Grundgesetzes geschrieben.
Hier sieht man den Anfang des ersten Artikels
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundes-Republik Deutschland.
In diesem Text stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten.
Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche Staat funktionieren soll.

Schon vor dem Grund-Gesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten.
Der Deutsche Bund hatte Gesetze für alle deutschen Staaten, die man einhalten musste.

Der deutsche Staat, wie es ihn heute gibt, fing im Jahr 1867 an.
Er hieß Nord-Deutscher Bund und hatte eine Bundes-Verfassung.
Vier Jahre später nannte man den Staat um in „Deutsches Reich“, und die Verfassung hieß seitdem Reichs-Verfassung.

Diese Verfassung galt bis zum Jahr 1918.
Sie war ein eher kurzer Text.
Man beschrieb darin vor allem, wie der Staat funktionieren sollte, also was die Organe des Staates waren und was sie tun durften.
Es gab einen Kaiser, der einen Kanzler ernannte, den Chef der Regierung.
Das Parlament hieß Reichs-Tag und wurden von deutschen Männern gewählt.
Die deutschen Staaten wie Preußen und Bayern schickten Vertreter in den Bundes-Rat.
Reichstag und Bundesrat gemeinsam beschlossen die Gesetze.

Im Jahr 1918 kam es zu einer Revolution in Deutschland.
Im August 1919 erhielt das Land eine neue Verfassung, die „Weimarer Reichsverfassung“.
Kaiser, Könige und andere Fürsten gab es nicht mehr.
Seitdem hatte nur noch das Volk etwas zu bestimmen, das nennt man Demokratie.
Die Regierung von Adolf Hitler schaffte die Demokratie allerdings wieder ab.

Hitler regierte bis zum Jahr 1945.
Damals endete auch der Zweite Weltkrieg.
Die Deutschen wollten einen Neuanfang machen, auch bei der Verfassung.
Im Osten Deutschlands entstand die Deutsche Demokratische Republik.
Die Deutschen dort durften nicht frei über ihre Verfassung bestimmen.

Die westlichen Bundes-Länder hatten frei gewählte Parlamente.
Diese Parlamente wählten eine Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland beschließen sollte.
Die Versammlung hieß Parlamentarischer Rat und traf sich in Bonn.

66 Männer und vier Frauen waren Mitglied im Parlamentarischen Rat.
Am 23. Mai 1949 wurde die neue Verfassung verkündet.
Die Verfassung hieß „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.

Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grundrechte.
Artikel 1 spricht von der Menschenwürde, die der Staat achten und schützen muss.
Ein Mensch hat deshalb Grund-Rechte
Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf.
Andere Rechte haben nur deutsche Bürger, zum Beispiel, dass sie die Mitglieder des Bundes-Tages wählen dürfen.

Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten.
Ganz am Anfang steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor Gott und den Menschen.
Ein Abschnitt beschreibt zum Beispiel die Regeln über das Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten.
Die Deutschen sind für die Einheit Europas und den Frieden der Welt.

Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich.
Deutschland ist eine Republik und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert.
Der Staat ist auch föderal, es gibt also Bundes-Länder, die mitbestimmen dürfen.
Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.

Wenn eine Änderung zum Grundgesetz vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der Bundesrat.
Beide müssen der Änderung zustimmen.
Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als 50-mal geändert.



Der Text zu „Grundgesetz“ ist noch ein Entwurf. Er entsteht also gerade noch.